Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
Die Fördermittel der Stiftung der Sparkasse Grünberg (nachstehend Stiftung genannt) dürfen nur zur Erfüllung des im Förderantrag genannten Projektziels wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Fördermittel sollten erst nach Verbrauch der Eigenmittel in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der bei Antragseingang noch zur Verfügung stehenden Mittel und wird von den Stiftungsgremien entschieden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Über Abweichungen von der Projektbeschreibung, der Kostenaufstellung und/oder des Finanzierungsplans ist die Stiftung sofort zu informieren. So ist der Projektpartner verpflichtet, unverzüglich der Stiftung anzuzeigen, wenn
Die Förderzusage kann widerrufen werden, wenn begründet anzunehmen ist, dass das definierte Projektziel mit den bewilligten Fördermitteln nicht zu erreichen ist.
Ermäßigen sich nach der Bewilligung der Fördermittel die in der Kostenaufstellung veranschlagten Gesamtausgaben oder erhöhen sich die Finanzierungsmittel, so können die Fördermittel der Stiftung entsprechend reduziert werden.
Die Auszahlung zugesagter Fördermittel kann erst erfolgen, wenn der Nachweis (z. B. Rechnungskopien) vorliegt, dass die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt wurden. Der Stiftungsvorstand behält sich gegebenenfalls eine Minderung oder Streichung der Fördermittel vor.
Der Projektpartner verpflichtet sich, die Fördermittel ganz oder teilweise binnen eines Monats ohne besondere Aufforderung zurückzuerstatten, wenn, sobald oder soweit
Im Rahmen der Projektförderung möchte die Stiftung die Beweggründe für ihr finanzielles Engagement kommunizieren.
Dazu dient zunächst die Projektberichterstattung im Jahresbericht der Stiftung und evtl. auf der Webseite der Sparkasse Grünberg. Der Projektpartner ist ausdrücklich aufgefordert, diesen Kommunikationsweg durch die Zulieferung von Text- und Bildmaterial zu unterstützen.
Der Projektpartner ist verpflichtet, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch die Stiftung in angemessener und abgestimmter Weise hinzuweisen. Dafür ist das Logo der Stiftung zu verwenden. Auf Wunsch der Stiftung können an hierfür geeigneten, geförderten Gegenständen auch Aufkleber, Schilder o.ä. angebracht werden.
Die Übergabe der Fördermittel an den Projektpartner erfolgt in der Regel pressewirksam durch Mitglieder der Stiftungsgremien oder Mitarbeiter der Sparkasse Grünberg.