Das geplante „Wachstumschancengesetz“ des Bundesfinanzministeriums soll nach der Verabschiedung für erhebliche steuerliche Entlastungen sorgen. Mit dabei sind neue Abzugs-, Frei- und Pauschbeträge, die für Privatpersonen und Unternehmen gelten sollen.
Erhöhungen der Obergrenze in den Bereichen Verpflegungspauschalen und Zuwendungen an Arbeitnehmer sind geplant. Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dies wird nach wie vor für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr gelten. Außerdem soll die Obergrenze für private Veräußerungsgeschäfte sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angehoben und damit bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sein.
Zum Jahresbeginn soll nach Beschluss der Regierungskoalition die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés wieder auf 19 Prozent steigen. Der Steuersatz wurde während der Corona-Pandemie auf sieben Prozent gesenkt und wurde bis zuletzt mehrfach verlängert.
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde ansteigen – ein Jahr später soll die unterste Lohngrenze auf 12,84 Euro erhöht werden. Nach den Anhebungen der vergangenen Jahre ist es den Betrieben laut Mindestlohnkommission überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnniveau anzupassen, sodass auch im kommenden Jahr nicht von negativen Beschäftigungseffekten auszugehen ist.
Die Regelsätze für das Bürgergeld* ändern sich zum 1.1.2024. So erhalten zum Beispiel alleinstehende Erwachsene ab Januar 563 Euro im Monat, das sind 61 Euro mehr als zuvor.
Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.
*Stand: 11. Dezember 2023
Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Hintergründe zur Wahl können Sie auf den Seiten der EU lesen.
Die olympischen Sommerspiele werden vom 26. Juli bis zum 11. August 2024 in der französischen Hauptstadt Paris stattfinden. Damit werden die Olympischen Spiele zum insgesamt sechsten Mal in Frankreich ausgetragen. Bisher haben sich aus insgesamt 35 Nationen Athleten für die Teilnahme qualifiziert. Insgesamt werden über 10.000 Athleten in 32 Sportarten antreten.
Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Es haben sich insgesamt 24 Mannschaften für die Teilnahme qualifiziert. Die Spiele werden an 10 verschiedenen Standorten des Landes ausgetragen, das Finale findet dann am 14. Juli im Olympiastadion in Berlin statt.
Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von aktuell 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Zudem erhalten Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu Jahresbeginn 1,88 Prozent mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Betrag dadurch beispielsweise um acht Euro auf 432 Euro im Monat.
Wer im neuen Jahr eine Ausbildung anfängt, soll eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr erhalten. Diese Vergütung soll in den kommenden Jahren weiter steigen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem steigt die Mindestvergütung für Auszubildende je Lehrjahr an: Im zweiten Jahr sind es 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent. Das höhere Ausbildungswesen wird insgesamt reformiert. Der „Wildwuchs an Berufsbezeichnungen“ soll unterbunden werden, stattdessen sollen Abschlüsse wie „BerufsspezialistIn“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ eingeführt werden. Das Berufsbildungsgesetz wurde vom Bundestag bereits bewilligt, muss allerdings noch vom Bundesrat gebilligt werden.